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Kevins Digital Media

Gänsemarkt.12
45127 Essen



Aufträge werden ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Kevinsdigitalmedia durchgeführt. Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen nur auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Jegliche Abweichungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Der Vertragsabschluß erfolgt ausschließlich nach deutschem Recht.

I. GRUNDLAGEN

§1 Umfang des Auftrages
(1) Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte, im Vertrag bezeichnete gestalterische Tätigkeit, bzw. Beratungstätigkeit.
(2) Von Dritten oder vom Auftraggeber gelieferten Daten werden von uns nur auf die Plausibilität überprüft.
(3) Soweit nicht anders vereinbart, können wir uns zur Auftragsführung sachverständiger Unterauftragnehmer bedienen.

§2 Änderungen des Leistungsumfanges
(1) Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Besprechungsprotokolle werden dem gerecht, sofern sie von den Vertragsparteien, bzw. deren Bevollmächtigten unterzeichnet sind.
(2) Für alle vom Kunden in Auftrag gegebenen zusätzlichen Dienstleistungen berechnen wir die angemessene Vergütung gemäß unserer jeweils gültigen Preislisten.
(3) Insoweit es sich bei Kosten um durchgehende Posten handelt, die uns von Dritten berechnet werden sind wir berechtigt, uns von Dritten berechnete Preiserhöhungen an unsere Kunden weiterzuberechnen.
(4) Wir sind befugt, die uns im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrags anvertrauten Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten, oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.

§3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns nach Kräften zu unterstützen und alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen in seiner Sphäre zu schaffen; insbesondere hat der Auftraggeber uns alle für die Auftragsdurchführung notwendigen oder bedeutsamen Informationen, Materialien und Unterlagen rechtzeitig, d.h. innerhalb vom Auftragnehmer gesetzter Anforderungsfristen zur Verfügung zu stellen.
(2) Kommt der Auftraggeber Verpflichtungen nach Absatz 1 nicht nach, haftet er uns für den daraus entstandenen Schaden.
(3) Auf unser Verlangen hin hat der Auftraggeber die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen (hierzu steht das Formular „Protokoll“ zur Verfügung, welches nur mit Unterschrift gültig ist); er hat ferner auf unsere Anforderung hin die Druckfreigaben und Freigaben für Korrekturen zu erteilen. Bei Sonderservice „Korrekturabzug“ beginnt der Fertigstellungszeitraum erst nach der Freigabe seitens des Kunden. Dies gilt für alle angebotenen Leistungen. Alle Korrekturen, die nach dem „Korrekturabzug“ vom Kunden gewünscht werden, werden zusätzlich berechnet.
(4) Der Kunde ist verpflichtet die Korrekturen innerhalb von 2 Tagen nach der Angebotsunterzeichnung, bzw. nach Erhalt eines weiteren „Korrekturabzuges“, mitzuteilen.
Für jeden Tag der Verzögerung fallen zusätzliche Kosten an (siehe Preisliste).
(5) Der Auftraggeber bevollmächtigt uns, Verträge über Leistungen die wir selbst von Dritten beziehen (z.B. Druckaufträge o.ä.), im Namen und für Rechnung des Auftraggebers abzuschließen. Die Abrechnung geschieht dann unmittelbar zwischen den Vertragspartnern, d.h. zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.

§4 Leistung, Verzug mit der Leistung
(1) Wir sind berechtigt unsere Leistungsverpflichtungen in Teilleistungen oder Teillieferungen zu erfüllen.
(2) Für die Lieferverzögerungen und Warenbeschädigungen, die seitens Dritter entstanden sind, übernimmt Kevinsdigitalmedia keine Haftung.
(3) Im Falle von Selbstabholung, sind die Kunden verpflichtet die Ware innerhalb von 3 Arbeitstagen nach der Fertigstellung (hier gilt der im Angebot vereinbarte Termin bzw. der  schriftlich vereinbarte Nachtrag) in unseren Geschäftsräumen abzuholen. Für jeden weiteren Tag Verzug bei der Abholung werden Lagerkosten berechnet. Die Höhe der Lagerkosten richtet sich nach dem Volumen welches die gefertigte Leistung im Lager beansprucht (siehe Preisliste). Die maximale Lagerungszeit beträgt maximal zwei Wochen. Danach werden rechtliche Schritte eingeleitet.
(4) Im Falle von Leistungs- und Lieferverzögerungen richten sich die Schadensersatzansprüche ausschließlich nach Maßgabe des § 8 (Haftungsausschluss).

§5 Vergütung/Zahlungsbedingungen/Aufrechnung
(1) Der gewählte Fertigstellungszeitraum Ihres Auftrages beginnt ab Eingang
druck- oder  bearbeitungsfertiger Daten bzw. Informationen und erfolgreicher Bezahlung des ganzen
Betrages (Vorkasse) oder laut   vorheriger, im Angebot festgelegter, Absprache. Die ungefähre
Dauer der Fertigstellung wird für jeden Auftrag separat im Angebot  festgelegt.
(2) Das Entgelt für die Dienste des Auftragnehmers wird entweder nach den für die Tätigkeit aufgewendeten Zeiten berechnet (Zeithonorar) oder als Festpreis vereinbart. Sofern nicht anders vereinbart, hat der Auftragnehmer neben der Honorarforderung Anspruch auf Ersatz der Auslagen. Einzelheiten der Zahlungsweise werden im Vertrag geregelt.
(3) Wenn die Abrechung nach Zeithonorar erfolgt, sind wir berechtigt, in angemessenen Zeitabständen Abrechnungen nach dem jeweiligen geleisteten Arbeitsaufwand und den angefallenen Auslagen vorzunehmen.
(4) Wir sind berechtigt, im Einzelfall angemessene Vorschüsse zu berechnen.
(5) Soweit bei längerfristigen Verträgen nach Aufwand abgerechnet wird, gelten unsere jeweils aktuellen Vergütungstarife. Übersteigen unsere Vergütungstarife nach einer Preisänderung die marktüblichen Preise nicht nur unerheblich, kann der Auftraggeber den Vertrag kündigen.
(6) Alle Forderungen werden mit Rechnungsstellung fällig und sind sofort ohne Abzüge zahlbar. Alle preis sind Steuerpflichtig, beschränkt sich auf die in § 49 EStG aufgeführten inländischen Einkünfte.
(7) Befindet sich der Auftraggeber im Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt ab dem Eintritt des Verzuges Verzugszinsen in Höhe von 3% (in Worten: drei vom Hundert) über den jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt uns vorbehalten.
(8) Für den Fall der Rückgabe einer korrekten Lastschrift wird eine Bearbeitungsgebühr von € 50.- zusätzlich zu den entstandenen Bankgebühren berechnet. Dem Auftraggeber steht es frei, den Nachweis eines geringeren Schadens zu führen.
(9) Befindet sich der Auftraggeber länger als zwei Wochen im Zahlungsverzug, so haben wir das Recht von weiteren, noch nicht durchgeführten Verträgen mit dem Auftraggeber zurückzutreten.
(10) Mehrere Auftraggeber haften gesamtschuldnerisch.
(11) Lieferung/ Zahlungsbedingungen:
bedürfen der Absprache, andernfalls
liefern wir per Vorkasse.

§6 Mängelgewährleistung
(1) Eine Haftung für Schäden und Mangelfolgeschäden, die durch von uns erbrachte Leistungen entstanden sind, besteht nur nach Maßgabe des §8 (Haftungsausschluss).
(2) Bei berechtigten Mängelrügen sind wir berechtigt, zunächst unsere Leistungen nachzubessern.
(3) Der Auftraggeber hat etwaige Mängel unverzüglich schriftlich zu benennen, spätestens jedoch innerhalb von drei Wochen nach Leistungserbringung.
(4) Bei Fehlschlagen der Nachbesserung kann der Auftraggeber die Herabsetzung der Vergütung verlangen. Eine komplette Rückgängigmachung des Auftrages ist nicht möglich. Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche richten sich ausschließlich nach Maßgabe des § 8 (Haftungsausschluss).

§7 Technische Beschreibungen
Alle technischen Entwürfe, Skizzen, Maße, Leistungsdaten, Normen und andere beschreibende Aussagen in Broschüren, Prospekten, Datenblättern, Zeichnungen oder ähnlichen Druckwerken sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich von uns zugesichert sind.

§8 Haftungsausschluss
(1) Wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten, insbesondere wegen:
- Unmöglichkeit
- Verzug
- Verschulden bei Vertragsschluss
- Unerlaubter Handlung
haften wir für uns und unsere Erfüllungsgehilfen nur im Falle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit.
(2) Die Haftung nach Abs. 1 ist beschränkt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden.
(3) Der Haftungsausschluss nach Abs. 1 gilt nicht bei schuldhaftem Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten, beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften sowie in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
(4) Insoweit wir Leistungen, die wir an unsere Kunden weitergeben selbst von Dritten beziehen, haften wir nicht für deren Verschulden.

§9 Schutz des geistigen Eigentums/Copyright
(1) Der Auftraggeber steht dafür ein, dass im Rahmen des Auftrags von uns gefertigten Fotografien, Grafiken, Layouts, Berichte, Organisationspläne, Entwürfe und Zeichnungen nur für die vertraglichen vereinbarten Zwecke verwendet werden.
(2) Vom Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers erbrachte Leistungen, insbesondere an grafischen Entwürfen, Bild- und Textmarken, Layout, usw., behält sich der Auftragnehmer alle
Rechte vor (Copyright). Der Auftraggeber bezahlt mit seinem Entgelt für diese Arbeiten nur die erbrachte Arbeitsleistung selbst, nicht jedoch die Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere nicht das Recht der weiteren Vervielfältigung. Das Copyright kann dem Auftraggeber oder einem Dritten, gegen Entgelt, übertragen werden.
(3) Soweit Arbeitsergebnisse uhreberrechtsfähig sind, bleiben wir Urheber. Der Auftraggeber erhält in diesen Fällen, das nur durch Absatz 1 eingeschränkte, im übrigen zeitlich und örtlich uneingeschränkte, unwiderrufliche, ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen, soweit im Vertrag nichts abweichendes vereinbart ist.

§10 Rechte der Werbeagentur an Kundenbildern, Videos und sonstigen Erzeugnissen nach Auftragserfüllung
Der Auftraggeber wird gebeten in einem separaten Formular die Rechte an den von Ihm in Auftrag gegebenen Erzeugnissen zu definieren. Dieses Formular liegt die Werbeagentur dem
Auftraggeber bei Abholung seiner fertig gestellten Waren vor.

§11 Mitwirkungspflicht beider Vertragsparteien
Die Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie informieren sich unverzüglich wechselseitig über alle Umstände, die im Verlauf der Projektausführung auftreten und die Bearbeitung beeinflussen können.

§12 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweils betroffenen Partei, die Erfüllung ihrer Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskämpfe und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend und unverschuldet sind. Die Parteien teilen sich gegenseitig und unverzüglich den Eintritt solcher Umstände mit.

§13 Rücktritt vom Vertrag
(1) Die Stornierung eines Auftrages ist nach der Auftragsbestätigung-/ bzw. Freigabe nur beschränkt möglich. In solchem Fall muss der Kunde 30%, des im Angebot vereinbarten Preises, sofort bezahlen.
(2) Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§14 Zurückbehaltungsrecht
(1) Bis zur vollständigen Begleichung unserer Forderungen haben wir an den uns überlassenen Unterlagen und Materialien ein Zurückbehaltungsrecht.
(2) Nach Abschluss unserer Arbeiten und nach Ausgleich unserer Ansprüche aus dem Vertrag werden wir alle Unterlagen herausgeben, die uns der Auftraggeber oder Dritte aus Anlass der Auftragsführung übergeben haben. Dies gilt nicht für den Schriftwechsel zwischen den Parteien und für einfache Abschriften bzw. Sicherungskopien von Fotografien, Grafiken, Layouts, Berichte, Organisationspläne, Entwürfe und Zeichnungen, etc. sofern der Auftraggeber die Originale erhalten hat.
(3) Unsere Verpflichtung zur Aufbewahrung von Unterlagen erlischt 6 Monate nach Zugang der schriftlichen Aufforderung zur Abholung, unabhängig davon jedenfalls 3 Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

§15 Sonstiges
(1) Rechte aus diesem Vertragsverhältnis dürfen vom Auftraggeber nur nach unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung abgetreten werden.
(2) Als Gerichtsstand ist Essen vereinbart.
(3) Für das Rechtsverhältnis zwischen den Vertragsparteien gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


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III. BEREICH VIDEO-/ FOTOAUFNAHMEN - VERANSTALTUNGEN

Zusätzliche Regelungen

§1 Bezahlung
Soweit nicht anders vereinbart, muss das vertraglich vereinbarte Entgelt spätestens 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung auf einem der angegebenen Konten der Kevinsdigitalmedia eingegangen sein.
Für die Aufnahmen gelten zusätzlich folgende Regelungen:
(1) Der Pauschalpreis bezieht sich nur auf die tatsächlich vereinbarten Stunden und alle außervertraglichen Stunden, werden zusätzlich, je nach Stundenpreis der Kevinsdigitalmedia,  berechnet.
(2) Bei Fotoaufnahmen bietet Kevinsdigitalmedia nur eine vorher vereinbarte Fotoanzahl an. Alle weiteren Fotos die der Kunde wünscht, werden zusätzlich berechnet. Dies bezieht sich auch auf die Fotos im digitalen Format.

§2 Informationen vor den Aufnahmen
Der Kunde ist verpflichtet alle Informationen, die er im Video/ Foto beinhaltet haben möchte, vor Durchführung des Auftrages an Kevinsdigitalmedia zu übermitteln. Alle zusätzlichen Informationen müssen bei Kevinsdigitalmedia vor Anfang der Video-/ Foto Bearbeitung vorlegen. Alle Informationen, die nach Anfang der Bearbeitung vorgelegt werden, führen automatisch zu zusätzlichen Kosten und werden entsprechend der Preisvorgaben der Kevinsdigitalmedia zum Auftragswert dazugerechnet, vorausgesetzt Kevinsdigitalmedia stimmt der nachträglichen Hinzufügung der Daten zu. Hierzu ist ein schriftlicher Nachtrag zum Angebot aufzusetzen und Seitens des Kunden und der Kevinsdigitalmedia zu unterschreiben.

§3 Video-/ Foto Nachbearbeitung
Die Auftraggeber müssen sich zu dem vorgelegtem Video-/ Foto innerhalb von 3 Tagen äußern, um uns die endgültige Fertigstellung zu ermöglichen. Ausnahmen können nur nach einer klaren, vorherigen Abspreche akzeptiert werden. Wenn diese Vorgaben nicht eingehalten werden, stellt Kevinsdigitalmedia das Video-/ die Fotos, nach bestem Wissen fertig, um Arbeitsspeicher für weitere Aufträge freizusetzen.
Die Herausgabe der unbearbeiteten Fotos/ Videos an den Kunden kann nur nach Abspreche erfolgen und es fallen hierfür zusätzliche Kosten für den Kunden an.
Wenn zu dem von der Kevinsdigitalmedia erstellten Video, ein zusätzliches Video des Kunden hinzugefügt werden soll, werden hierfür zusätzliche Kosten berechnet, da es sich hierbei um Fremdmaterial handelt.
4 Abschließende Hinweise
Stufe 1 und 2(der Video-/Foto Aufnahmen):
Stufe-1(Video/Foto): der Auftraggeber trägt alle entstandenen Kosten: pro Stundensatz/ Materialien und übernimmt alle Rechte für die Publizierung dieses Materials
Stufe 2 (der Video-/Foto Aufnahmen): es wird vereinbart, dass zusätzliche Privataufnahmen zugelassen sind (Erweiterung des Auftrages). Die Kunden zahlen hierbei separat (der im Vertrag vereinbarte Preis übernimmt diese Zusatzleistung nicht).
Nach der Vertragsvereinbarung hält Kevinsdigitalmedia das Copyright/RECHTE der Publizierung und der Auftraggeber kann nur die Erlaubnis einer Publizierung erlangen, NACHDEM eine Zusatzvereinbarung/Zahlung getroffen wurde und er kann das Material nur unter Angabe unserer Firmendaten als Quelle/Referenz veröffentlichen.

§5 Verschiedenes
Auf das Vertragsverhältnis zwischen uns und dem Kunden sowie auf die jeweiligen Geschäftsbeziehungen findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. 
Ausschließlicher Gerichtsstand ist das Amtsgericht Essen unseres Geschäftssitzes.